Allgemeine Geschäftsbedingungen für i-ROM Cloud

 

Fassung 01.07.2021

1           Sachlicher Geltungsbereich und Vertragsgegenstand

Die nachstehenden Bedingungen (die "Allgemeinen Vertragsbedingungen") gelten für die Nutzung und Betriebsunterstützung der Softwareprogramme, die von der i-ROM GmbH, nachfolgend i-ROM genannt, hergestellt und als Software-as-a-Service-Dienst (SaaS) über das Medium Internet bereitgestellt werden.

Gegenstand des Vertrages ist insbesondere die Überlassung des unter www.i-rom.de unter i-ROM Cloud angebotenen MODELBUILDER.

Die Speicherung von Daten des Kunden auf Servern der i-ROM ist nicht Gegenstand dieses Vertrages.

2            Art und Umfang der Leistungen

Art und Umfang der beiderseitigen Leistungen werden durch die vertraglichen Abmachungen geregelt. Der im Vertrag definierte Leistungsumfang gilt als vereinbarte Beschaffenheit. Maßgebend dafür sind:

  • der definierte Leistungsumfang der im Vertrag aufgeführten Software, der in der jeweiligen Benutzerdokumentation festgelegt ist,
  • die Eignung für die im Vertrag vorausgesetzte Verwendung,
  • die im Vertrag festgelegten Bedingungen,
  • die nachstehenden Bedingungen,
  • allgemein angewandte technische Richtlinien und Fachnormen, insbesondere auch die internationalen Standards und Vorschläge der Internet Engineering Task Force (IETF), wie sie in den Request-for-Comments (RFC) dokumentiert sind, und des W3C (World Wide Web Consortium).

Bei Unstimmigkeiten gelten die vertraglichen Abmachungen in der vorstehenden Reihenfolge.

Weitergehende Bedingungen insbesondere allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners kommen nicht zur Anwendung, auch wenn i-ROM diesen nicht ausdrücklich widerspricht. Es gelten ausschließlich die AGB der i-ROM GmbH.

3          Nutzungsbedingungen

3.1        Rechte des Kunden an der Software

i-ROM räumt dem Kunden für die Dauer des Vertrages ein nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht zur Nutzung der im Vertrag genannten Software und der zugehörigen Anwenderdokumentation ein. Die Bereitstellung der Software erfolgt über das Internet. Übergabepunkt für die SaaS-Leistungen ist der Router-Ausgang des von der i-ROM bereitgestellten Servers.

Der Kunde verpflichtet sich, die Software ausschließlich vertragsgemäß zu nutzen und weder an Dritte weiterzugeben, noch sie in sonstiger Art und Weise Dritten zugänglich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, die Software zu "reverse engineeren", zu dekompilieren, zu disassemblieren, zu vervielfältigen oder jeglichen Teil der Software zu benutzen, um eine separate Applikation zu erstellen.

Der Kunde erkennt i-ROM als alleinigen Lizenzgeber der Software und die damit verbundenen Urheberrechte an. i-ROM’s Rechte als alleiniger Lizenzgeber beziehen sich auch auf Erweiterungen der Software, die von i-ROM dem Kunden bereitgestellt werden, falls dies nicht schriftlich anderweitig geregelt ist.

Der Kunde erkennt die Marke, Name und Patentrechte in Bezug auf die Software und die zugehörige Dokumentation an. Der Kunde darf Copyright-Informationen oder sonstige ähnliche Eigentumshinweise in den Programmen und der zugehörigen Dokumentation weder entfernen, noch ändern oder anderweitig modifizieren.

3.2       Rechte und Pflichten des Kunden an den Daten

Die durch die Software erfassten, verarbeiteten und erzeugten Daten werden auf den Servern der i-ROM nur zum Zwecke der Verarbeitung in der aktuellen Benutzung gespeichert. Es obliegt dem Kunden, für eine geeignete Sicherung seiner Daten über die aktuelle Benutzung hinaus auf seinen Systemen zu sorgen. Der Kunde hat keinen Anspruch auf Wiederherstellung früherer Arbeitsstände. Der Kunde bleibt in jedem Fall Alleinberechtigter an seiner Daten und hat keinen Anspruch darauf, auch die zur Verwendung der Daten geeignete Software zu erhalten. Die Verantwortung für die Zulässigkeit der Erfassung, Verarbeitung und Nutzung der Daten sowie für die Wahrung der Rechte der Betroffenen (Auskunft, Verwendung, Berichtigung, Sperrung, Löschung) liegt beim Kunden.

3.3       Zuwiderhandlung gegen die Nutzungsbedingungen

Bei Zuwiderhandlungen gegen die genannten Nutzungsbedingungen ist i-ROM berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise fristlos zu kündigen. I-ROM behält sich in diesem Fall zusätzlich die Geltendmachung der sich aus der vertragswidrigen Handlung ergebenden Schadensersatzansprüche gegen den Kunden vor.

3.4       Vertragsdauer und Kündigung

Die Mindestlaufzeit für die Bereitstellung der i-ROM Cloud beträgt 1 Monat. Die Vertragsdauer verlängert sich automatisch um einen weiteren Monat, wenn keine Kündigung erfolgt. Die Beträge werden von den zuletzt hinterlegten Lastschrift- oder Kreditkartendaten eingezogen.

i-ROM ist berechtigt aus wichtigem Grund zu kündigen, insbesondere bei fehlgeschlagenen Lastschriften oder Kreditkarteneinzügen.

4          Wartungsbedingungen und Service Level

4.1        Weiterentwicklungen/Leistungsänderung

i-ROM behält sich im Zuge des technischen Fortschritts und einer Leistungsoptimierung nach Vertragsschluss Weiterentwicklungen und Leistungsänderungen (z.B. durch Verwendung neuerer oder anderer Technologien, Systeme, Verfahren oder Standards) vor. Bei wesentlichen Leistungsänderungen wird rechtzeitig eine entsprechende Mitteilung von i-ROM an den Kunden erfolgen. Entstehen für den Kunden durch die Leistungsänderungen wesentliche Nachteile, so steht diesem das Recht zur außerordentlichen Kündigung des Vertrages zum Änderungstermin zu. Die Kündigung muss durch den Kunden innerhalb von zwei Wochen nach Erhalt der Mitteilung über die Leistungsänderung erfolgen.

Bei Bereitstellung neuer Versionen der Software räumt i-ROM dem Kunden die in Abschnitt 3 aufgeführten Rechte entsprechend auch für die jeweilige neue Version ein.

4.2       Systembetrieb

i-ROM stellt sicher, dass die bereitgestellte Software in für die Anforderungen des Kunden geeigneter Umgebung und Ausprägung sowie auf für den Verwendungszweck des Kunden geeigneter Hardware betrieben wird. Hierzu zählen Anzahl und Art der Server,  Skalierbarkeit, Stromversorgung, Klimatechnik, Firewalling, Viruschecking und breitbandige Internetanbindung von Seiten i-ROM.

4.3       Systemverfügbarkeit

Die Verfügbarkeit der Server am Router-Ausgang im Internet beträgt 98 % im Jahresmittel. Die Client-seitige Anbindung an das Internet liegt im Verantwortungsbereich des Kunden. Diese ist nicht Bestandteil des SaaS-Leistungsumfangs. Die Ausfallzeit wird in vollen Minuten ermittelt und errechnet sich aus der Summe der Entstörungszeiten pro Jahr. Hiervon ausgenommen sind diejenigen Zeiträume, die i-ROM als sogenannte Wartungsfenster zur Optimierung und Leistungssteigerung kennzeichnet sowie Zeitverlust bei der Störungsbeseitigung durch Gründe, die nicht durch i-ROM zu vertreten sind und Ausfälle aufgrund höherer Gewalt.

4.4       Störungen der Systemverfügbarkeit

Störungen der Systemverfügbarkeit müssen vom Kunden unverzüglich nach Bekanntwerden gemeldet werden. Vor der Störungsmeldung hat der Kunde seinen Verantwortungsbereich zu überprüfen. Bei Störungsmeldungen beginnt die Entstörung spätestens am folgenden Werktag. Verzögerungen der Entstörung, die vom Kunden zu vertreten sind (z.B. durch Nichtverfügbarkeit eines Ansprechpartners auf Kundenseite), werden nicht auf die Entstörungszeit angerechnet.

5          Gewährleistung, Schutzrechte Dritter

Weist die Software Sachmängel auf, hat i-ROM ab Anzeige des Mangels durch den Kunden innerhalb einer angemessenen Frist nach ihrer Wahl die Pflicht, den betreffenden Mangel der Software zu beseitigen oder eine mangelfreie Software zu bereitzustellen.

Schlägt die Nachbesserung fehl, stehen dem Kunden die zeitanteilige Erstattung der im Voraus gezahlten Vergütung zu. Das gleiche Recht hat i-ROM, wenn die Sachmängelbeseitigung mit angemessenem Aufwand nicht möglich ist.

Wenn sich im Laufe der Fehlerbearbeitung herausstellt, dass die Probleme auf Bedienungsfehler oder unsachgemäße Nutzung des Kunden zurückzuführen sind, kann i-ROM eine angemessene Vergütung für den entstandenen Aufwand verlangen.

Einer Sachmängelbeseitigung steht es gleich, wenn i-ROM eine alternative Lösung zur fehlerhaften Funktion liefert, die dem Kunden die vertragsgemäße Nutzung erlaubt.

Soweit i-ROM nicht selbst im Besitz des Quellcodes ist, kann sie Mängel nur beseitigen, soweit ihr vom Hersteller ein entsprechendes Fehlerbeseitigungs-Update geliefert worden ist. Soweit dem Lizenznehmer durch Mängel der Software ein Schaden entsteht, gelten die Haftungsbeschränkungen nach Ziffer 6 dieses Vertrages.

Ansprüche wegen Sachmängeln sind ausgeschlossen, soweit eine andere als die im Vertrag benannte Softwareumgebung (Betriebssystem, MATLAB, ANSYS) benutzt wird.

Es wird keine Gewähr für die Richtigkeit und/oder Verwendbarkeit der mit der Software erzielten Ergebnisse übernommen. Die Softwarebeschreibungen in der Benutzerdokumentation erfolgen ohne Gewähr.

Stehen einem Dritten Ansprüche gegenüber dem Kunden wegen Verletzung von Schutzrechten aufgrund der von der i-ROM überlassenen Software zu und wird die vertragsgemäße Verwendung der Software durch den Kunden hiervon beeinträchtigt oder unmöglich, wird i-ROM nach ihrer Wahl und auf ihre Kosten dem Kunden entweder eine so geänderte oder ersetzte Software liefern, die die Schutzrechte eines Dritten nicht verletzt, ohne das hiermit Funktionseinschränkungen verbunden sind, oder den Kunden von Lizenzgebühren für die Benutzung der Software gegenüber Dritten freistellen. Der Kunde muss i-ROM unverzüglich über behauptete Verletzungen von Schutzrechten Dritter schriftlich unterrichten. Er darf zudem die behauptete Verletzung nicht anerkennen und darf jedwede Auseinandersetzung mit dem Dritten über die Schutzrechtsverletzung nur im Einvernehmen mit i-ROM führen. Ansprüche des Kunden aus einer Schutzrechtsverletzung sind ausgeschlossen, soweit die Verletzung darauf beruht, dass die Software vom Lizenznehmer verändert oder zusammen mit der Software eines anderen Herstellers eingesetzt wird. Gleiches gilt, soweit die Verletzung auf einem nicht bestimmungsgemäßen Gebrauch beruht, insbesondere wenn der Gebrauch nicht mit der vertraglichen Benutzerkonfiguration in Einklang steht. Weitergehende Ansprüche des Kunden wegen einer Verletzung von Schutzrechten Dritter ist ausgeschlossen, soweit nicht in den vorliegenden Allgemeinen Vertragsbedingungen  eine Haftung vorgesehen ist (Ziffer 6 der Allgemeinen Vertragsbedingungen).

Eine außerordentliche Kündigung wegen Nichtgewährung des Gebrauchs (§ 543 Abs. 2 Nr. 1 BGB) aufgrund eines Softwaremangels ist ausgeschlossen, solange der Versuch einer Mängelbeseitigung durch i-ROM nicht als fehlgeschlagen anzusehen ist.

6          Haftungseinschränkung

i-ROM haftet nur für Schäden aus welchem Rechtsgrund auch immer, wenn diese durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit oder durch vorsätzliche oder fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten verursacht werden. Wesentlich im vorstehenden Sinne sind solche Vertragspflichten, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages  überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf.

Im Fall einfacher Fahrlässigkeit ist die Haftung von i-ROM auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

Für Mangelfolgeschäden haftet i-ROM nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit; die gesetzlichen Ansprüche des Kunden auf Ersatz des entstandenen Schadens, der durch den Verzug mit der Mangelbeseitigung entstanden ist, bleiben unberührt.

Die vorgenannten Haftungsbegrenzungen und –ausschlüsse gelten nicht für Schäden aus einer von i-ROM zu vertretenden Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit sowie für die Haftung nach dem Produkthaftungsgesetz.

Die Vertragsparteien sind sich darüber einig, dass computergestützte Berechnungen (CAE) stets anhand geeigneter Methoden überprüft werden müssen, da die erzielten Ergebnisse entweder aufgrund falscher oder ungenauer Eingaben oder verdeckter Softwaremängel fehlerhaft sein können.

Der ordnungsgemäße Gebrauch der Software setzt eine spezielle Einführungsschulung oder vorhandene Kenntnisse des Anwenders voraus.

Im Testzeitraum ist eine Haftung für Schäden jeglicher Art ausgeschlossen.

7          Vergütung

Für die SaaS-Dienste wird eine im Vertrag vereinbarte monatliche Gebühr berechnet. Die anfallenden Gebühren werden über einen Zeitraum im Voraus in Rechnung gestellt.

Der Lizenznehmer trägt Steuern, Zollgebühren und alle anderen Abgaben, die im Zusammenhang mit der Softwarebereitstellung anfallen. Skontoabzüge sind ausgeschlossen.

8          Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen per Lastschrift oder Kreditkartenclearing. Bei Überschreiten der Zahlungsfrist können im Verzugsfalle Leistungen eingeschränkt werden.

Der Kunde ist nicht berechtigt, gegenüber i-ROM mit Forderungen aufzurechnen, es sei denn, dass es sich um rechtskräftig festgestellte Ansprüche oder von i-ROM schriftlich anerkannte Ansprüche handelt.

9          Sonstige Bestimmungen

Es gilt ausschließlich deutsches Recht. Gerichtsstand ist das für den Sitz der i-ROM GmbH zuständige Gericht.

Ergänzungen oder Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie der auf dieser Basis abgeschlossenen vertraglichen Abmachungen bedürfen der Schriftform. Dies gilt auch für einen etwaigen Verzicht auf das Schriftformerfordernis.

Sollte eine Bestimmung dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmung gilt eine wirksame Bestimmung als vereinbart, dem von den Parteien Gewollten am nächsten kommt.

Im Falle unterschiedlicher Auslegung der Texte dieses Vertrages in deutscher und englischer Sprache ist die deutsche Fassung maßgeblich.

10        Datenschutz, Vertraulichkeit

ROM wird alle vom Kunden übermittelten Informationen und Daten mit derselben Sorgfalt behandeln wie eigene vertrauliche Unterlagen.

Hiervon ausgenommen sind Informationen, die öffentlich zugänglich sind oder ohne unberechtigtes Zutun oder Unterlassen der Vertragsparteien öffentlich zugänglich werden oder aufgrund richterlicher Anordnung oder eines Gesetzes zugänglich gemacht werden müssen.

Im Falle von Supportunterstützung auf Anforderung des Kunden kann es notwendig werden, auf Datensätze des Kunden zuzugreifen. Der Zugriff kann über ein Webmeeting mit dem Kunden erfolgen oder der Kunde stellt i-ROM die benötigten Daten auf eine andere, von ihm gewählte Art zur Verfügung.  Dabei ist der Datenzugriff ist auf den Zeitraum der jeweiligen Supportmaßnahme begrenzt und alle Daten, die im Zusammenhang mit der Supportunterstützung ausgetauscht werden, unterliegen der Vertraulichkeit.

Sofern im Rahmen des Vertragsgegenstandes personenbezogene Daten verarbeitet werden müssen, werden i-ROM und der Kunde die gesetzlichen Datenschutzbestimmungen einhalten.

i-ROM weist den Kunden gemäß Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) darauf hin, dass Daten des Kunden gespeichert werden.

Soweit i-ROM für die Vertragsdurchführung einen Vertriebspartner einsetzt und der Kunde diesem Vertriebspartner Informationen und Daten überlässt, gelten die Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen entsprechend auch für den Vertriebspartner.

 

 

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